Arbeitssicherheit/ Arbeitsschutz/ Gesundheitsschutz
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter erzeugen Sie durch ein bewusstes Arbeiten. Wer mit allen Sinnen bei der Sache und mit dem entsprechenden Material ausgestattet ist, der kann viele Unfälle vermeiden. Entscheidend ist immer wieder die Information und Schulung der Mitarbeiter. Deshalb ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir die gesetzlich geforderten Schulungen in Kleingruppen auf den Stationen und in den Abteilungen durchführen. Nur so bleibt auch was hängen.
Mit unseren ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit, allesamt mit Erfahrung im Gesundheitswesen, kommen Sie den Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (§6) nach. Auch die Vorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft oder des Kommunalen Unfallversicherungsverbandes (KUVB) sind damit erfüllt.
Sicherheit ist eine mentale Frage. Wir wollen mit Information und Aufklärung Ihre Mitarbeiter zu sicherheitsbewusstem Handeln führen.
Die gesetzlichen Vorgaben und Auflagen sind natürlich der Mindeststandard unserer Dienstleistung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
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den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplatze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
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die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit sind:
Auch bei der Arbeitssicherheit gibt es mittlerweile einen Managementstandard. Wir arbeiten nach diesen standardisierten Vorgaben. Damit wissen Sie, wofür Sie Ihr Geld ausgeben.
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Auch bei der Arbeitssicherheit gibt es mittlerweile einen Managementstandard. Wir arbeiten nach diesen standardisierten Vorgaben. Damit wissen Sie, wofür Sie Ihr Geld ausgeben. |