Prüfung von Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststellungseinrichtungen:

 

 

Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Sie verhindern im Brandfall die Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Rauchentwicklungen. Der Schutz von Menschenleben ist somit die wichtigste Aufgaben dieser Brandschutzeinrichtungen. Grundlage dafür ist allerdings eine zuverlässige und störungsfreie Funktion im Notfall. Um diese zu gewährleisten, sind Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 ArbStättV zu überprüfen.

 

Brandschutztüren dürfen nicht blockiert sein

Rauch- und Brandschutztüren in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden trennen verschiedene Brandabschnitte und gewährleisten damit die Einhaltung der maximal zulässigen Flucht- und Rettungswegelängen. Sie sichern Treppenhäuser oder trennen besonders gefährliche Gebäudeteile von anderen Bereichen ab. Man unterscheidet zwischen selbstschließenden, zweiflügligen Brandschutztüren, die während des normalen Arbeitsbetriebes oder der Öffnungszeiten offen stehen. Diese Türen arretieren in geöffnetem Zustand durch eine Feststellanlage automatisch und ermöglichen somit eine reibungslose Nutzung entsprechender Bereiche und Zugänge. Diese Brandschutztüren sind in der Regel mit Rauchmeldern verbunden. Im Ernstfall sorgt die Feststelleinrichtung dafür, dass die Türen automatisch entriegelt werden, selbstständig schließen und die betreffenden Gebäudeabschnitte somit gesichert sind. Rauch- und Brandschutztüren mit Feststelleinrichtungen müssen übrigens so gesichert sein, dass sie jederzeit auch von Hand geschlossen werden können. Für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und –toren sowie Feststellanlagen sind Bauherren, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich. Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Rauch- und Brandschutztüren muss jederzeit gewährleistet sein, so lange sich Menschen im Gebäude aufhalten. Die Funktionsfähigkeit darf keinesfalls durch Verstellen mit Gegenständen oder durch das Unterlegen von Holzkeilen im geöffnetem Zustand außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund und um optimalen Schutz zu gewährleisten, müssen Rauch- und Brandschutztüren incl. der Feststellanlagen nach Einbau und nach jeder baulichen Veränderung durch sachkundige Personen geprüft werden. Diese Prüfung führt die Firma G&U gerne für Sie durch. Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung wird dabei elektronisch aufgezeichnet und beim Betreiber aufbewahrt. Die genaue Aufzeichnung ist erforderlich als Nachweis gegenüber Behörden möglicherweise bei der Beurteilung von Schäden durch Feuereinwirkung. Mittels Prüfplaketten wird anschließend die erfolgte Prüfung direkt an der Feuerschutzeinrichtung visualisiert.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns darauf!