Prüfung von Hebebühnen nach DGUV 308-002 (BGG 945)
Überprüfung von Hebebühnen notwendig?
Der Einsatz von Hub- und KFZ-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum täglichen Gebrauch. Werden solche Anlagen falsch oder nicht ordnungsgemäß geprüft, kann dies schnell zu einem Sicherheitsrisiko führen. Aus diesem Grund müssen Hebebühnen bereits vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen bzw. Instandsetzungen und in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen sind, auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und auf die Vollständigkeit des Prüfbuches. Die regelmäßige Prüfung muss verschiedene Parameter umfassen, z.B. die Prüfung der Hebebühne anhand der Angaben im Prüfbuch hinsichtlich der Identität, die Prüfung der Hebebühne unter Berücksichtigung ihrer Dokumentation, die Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstige Veränderungen, die Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen, die Prüfung auf die Funktions- und Bremsproben mit Last (wobei die Prüflast in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit liegen muss), sowie die Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen.